Pflegetagegeld Vergleich

Die Pflegeversicherung Spezialisten informieren über den Pflegetagegeld VergleichDer Pflegetagegeld Vergleich. Die Pflegetagegeldversicherung ist neben der Pflegerentenversicherung die wohl die bekannteste Form der finanziellen Absicherung im Pflegefall. Lesen Sie hier die Vor- und Nachteile dieser beiden Absicherungsarten.

Die Pflegetagegeldversicherung

Die am häufigsten gefragte Lösung ist die Pflegetagegeld Versicherung. Hinter der Pflegetagegeld Versicherung steht immer eine Krankenversicherung. Hier legt der Versicherungsnehmer die Höhe des Tagessatzes selbst fest. Das Tagegeld wird ausbezahlt, wenn die versicherte Person pflegebedürftig wird.
Die Tagessätze bewegen sich meist zwischen 10 Euro bis 100 Euro. Der Tagessatz wird dann mit 30 multipliziert und man erhält dann die Höhe des monatlich auszuzahlenden Pflegegeldes. Das volle Pflegegeld wird bei den meisten Anbietern eines Pflegetagegeldes erst bei einer Pflegebedürftigkeit ab Pflegegrad  5 ausbezahlt oder nur bei stationärer Pflege.
Bei den Pflegegraden  1,2,3,4 werden in der Regel nur anteilige Leistungen von der privaten Pflegezusatzversicherung ausbezahlt. Es gibt jedoch auch Tarife, die frei wählbare Tagegelder in allen Pflegestufen erlauben.

Lesen Sie auch die: Pflegegrad 1 Voraussetzung

Vorteile der Pflegetagegeldversicherung

  • günstig
  • die Höhe der Pflegeleistungen flexibel wählbar
  • die Leistungen garantiert
  • die Auszahlungen sind nicht zweckgebunden, sondern stehen zur freien Verfügung
  • viele Anbieter mit unterschiedlichen Schwerpunkten

Nachteile der Pflegetagegeldversicherung

  • Risikotarif – wenn die versicherte Person nicht pflegebedürftig wird, ist das Geld weg

flexible und starre Pflegetagegeldtarife

Starre Tarife erlauben es nur, die Höhe des Pflegetagegeldes im Pflegestufe 5 frei zu bestimmen. Die Höhe des Pflegegrade 1, 2, 3 und 4 sind prozentual zum Pflegegrad 5 vorgegeben. Dabei ist der Höchste Pflegegrad, der Pflegergrad 5  immer mit 100% definiert.

In der Regel liegt der Prozentsatz für den

  • Pflegegrad 1 bei 10 bis 15 %
  • Pflegegrad 2 bei 25 bis 40 %
  • Pflegegrad 3 bei 50 bis 70%
  • Pflegegrad 4 bei 70 -90%
  • Pflegegrad 5 bei 100%

Flexible Tarife ermöglichen es, das Pflegetagegeld für jede Pflegestufe individuell zu bestimmen. Das hat den Vorteil, dass die Höhe des Pflegetagegeldes sehr individuell an den Bedarf des Kunden angepasst werden kann.

Weshalb eine Pflegetagegeldversicherung?

Die gesetzliche Pflegeversicherung wurde am 01.01.1995 als Pflichtversicherung eingeführt und ist im SGB XI geregelt. Sie hat die Aufgabe, Hilfen für Pflegebedürftige zu leisten, die aufgrund ihrer Pflegebedürftigkeit auf solidarische und praktische Unterstützung angewiesen sind. Die Hilfen werden dabei individuell nach einem festzustellenden „Grad der Pflegebedürftigkeit“ – den sog. Pflegestufen – gewährt.  Dabei ist die gesetzliche Pflegeversicherung nur als „Teil-Kaskolösung“ konzipiert. Das bedeutet, dass nur ein Teil der Kosten im Pflegefall durch die gesetzliche Pflegeversicherung übernommen werden.

Entwicklung Anzahl der Pflegebedürftigen in Millionen

2015 - 2,66 Mio.
2020 - 2,85 Mio.
2030 - 3,31 Mio.
2040- 3,64 Mio.
2050 - 4,36 Mio.

Mit der Pflegebedürftigkeit werden folgende Fragen akut:

  • Wer kümmert sich um mich?
  • Wer kann mich pflegen?
  • Was kosten ambulante Pflegedienste?
  • Was kostet ein Pflegeheim!
  • Wer kommt für die Kosten auf?

Pflegebedürftige belasten ihre Angehörigen, da sie oft auf deren Hilfe angewiesen sind. Insbesondere bei Demenz können Familienmitglieder die Belastungen nur mit großer physischer und psychischer Kraft erfolgreich meistern. Hinzu kommt bei einem Pflegefall noch ein erheblicher Finanzaufwand für die Pflegekosten. Die monatliche Pflegelücke liegt je nach Pflegegrad bei mehreren Hundert bis zu viertausend Euro und das Monat zu Monat.

Stiftung Warentest für den Pflegetagegeld Vergleich durch

Stiftung Warentest veröffentlicht alle Testergebnisse zu Versicherungen in der Zeitschrift Finanztest. In der Ausgabe Mai 2015 hatte Finanztest 23 Tarife für Pflegetagegelder und 17  Tarife des staatlich geförderten Pflege Bahr untersucht.

Die Top-5 Versicherer sind:

  • Württembergische mit dem Tarif „PTPU“ und Gesamturteil „SEHR GUT“ (1,5)
  • Allianz mit dem Tarif „PZBest“ mit dem Gesamturteil „GUT“ (1,6)
  • HanseMerkur mit dem Tarif „PA“ und  Gesamturteil „GUT“ (1,6)
  • Axa mit dem Tarif „Flex“ und Gesamturteil „GUT“ (2,0)
  • Deutsche Familienversicherung mit dem Tarif „PZV“ und  Gesamturteil „GUT“ (2,0)

aus der Pressekonferenz Stiftung Warentest….

Jeder zweite Person in Deutschland wird – statistisch gesehen – zum Ende seines Lebens pflegebedürftig. Doch die gesetzlichen Leistungen decken nur einen Teil der Pflegekosten. Hohe auch oft vierstellige Beträge müssen die Versicherten oft Monat für Monat selbst tragen. Wer eine private Pflegetagegeldversicherung neu abschließt, kann seit Januar 2013 eine monatliche Zulage vom Staat erhalten.

Fazit:

Die Finanzexperten sind sich einig: „Eine gute Pflegetagegeldversicherung schützt vor dem finanziellen Risiko der Pflegebedürftigkeit und ist eine sinnvolle Versicherung“. Alle Top-Tarife des aktuellsten Pflegeversicherung Vergleichs von Stiftung Warentest aus 05/2015 finden Sie auch in unserem Vergleichsrechner. Damit haben Sie die Gewissheit  für sich den besten Tarif zur finanziellen Absicherung im Pflegefall zu finden.

Was zahlt die gesetzliche Pflegeversicherung?

Die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung werden im XI. Sozialgesetzbuch (SGB) festgelegt. Für viele ist das Pflegegeld der wichtigste Leistungsbaustein der gesetzlichen Pflegeversicherung. Dabei unterscheidet der Gesetzgeber in der häuslichen Pflege zwischen der Pflege durch Angehörige und der Pflege durch einen professionellen ambulanten Pflegedienst.

Pflegebedürftig sein bedeutet für die Familien häufig neben der psychischen Belastungen und hohe finanzielle Belastungen. Die gesetzliche Pflegepflichtversicherung übernimmt einen Teil der Kosten. Die gesetzlichen Leistungen sind u.a. abhängig vom festgestellten Pflegegrad und der Art der Pflege.

Pflege zu Hause (ambulante Pflege)

1. Pflegegeld
Pflegebedürftige, die beispielsweise durch Angehörige, Freunde oder Nachbarn zu Hause gepflegt werden, erhalten ein Pflegegeld. Dieses wird alternativ zur Pflegesachleistung gezahlt.
2. Pflegesachleistungen
Werden Pflegebedürftige im häuslichen Umfeld von zugelassenen ambulanten Pflegediensten gepflegt, fließt die Pflegesachleistung. Sie wird vor allem für die Hilfestellung bei der Körperpflege, Ernährung, Mobilität und der hauswirtschaftlichen Versorgung verwendet.

Pflegegradmtl. Pflegegeld (bei Angehörigenpflege)mtl. Pflegesachleistung (Pflege durch Pflegedienst)
1125,-€ *)
2316,- €689,-€
3545,-€1.298,-€
4728,-€1.612,-€
5901,-€1.995,-€

*) als Geldbetrag, der für die Erstattung von Betreungs- und Entlastungsleistungen zur Verfügung steht.

Pflege in einem Pflegeheim (stationäre Pflege)

1. Kurzzeit-Pflege
Einmal pro Kalenderjahr und für längstens vier Wochen kann Kurzzeitpflege in Anspruch genommen werden. Voraussetzung dafür ist, dass vorübergehend weder eine häusliche noch teilstationäre Pflege möglich ist. Der Pflegebedürftige wird vorübergehend in einer zugelassenen Kurzzeit-Pflegeeinrichtung, zum Beispiel in einem Pflegeheim, ganztägig betreut. Die Kosten für Unterkunft und Verpflegung sind vom Pflegebedürftigen selbst zu tragen. Das Pflegegeld wird zur Hälfte weiter bezahlt.
2. Teilstationäre Pflege
Hierbei handelt es sich um Pflegeeinrichtungen, in denen der Pflegebedürftige nur tagsüber oder nur nachts gepflegt wird. Die Pflegeversicherung übernimmt lediglich die Kosten für die pflegebedingten Aufwendungen, die
Aufwendungen der medizinischen Behandlungspflege und der sozialen Betreuung. Darüber hinausgehende Kosten für Unterkunft und Verpflegung sind vom Pflegebedürftigen selbst aufzubringen.
3. Vollstationäre Pflege
Wenn weder die häusliche noch die teilstationäre Pflege möglich ist oder wegen der Besonderheiten des einzelnen Falles nicht in Betracht kommt, kann vollstationäre Pflege gewährt werden. Voraussetzung dafür ist, dass die Unterbringung des Pflegebedürftigen in einer durch einen Versorgungsvertrag zugelassenen Einrichtung der vollstationären Pflege erfolgt.

PflegegradKurzzeitpflege (pro Jahr)Teilstationäre Pflege (monatlich)vollstationäre Pflege (monatlich)
1125,-€
21.612,-€689,-€770,-€
31.612,-€1.298,-€1.262,-€
41.612,-€1.612,-€1.775,-€
51.612,-€1.995,-€2.005,-€

Versorgungslücke schließen mit der Pflegetageldversicherung

Eine Pflegetageldversicherung schützt nicht nur den Pflegebedürftigen, sondern auch seine Kinder. Die Kinder müssen ihre Eltern finanziell unterstützen, wenn sie pflegebedürftig werden und deren Vermögen aufgebraucht ist. Der Staat springt erst ein, wenn die Kinder ihren Unterhaltspflichten nicht mehr nachkommen können.

Zusätzlich stehen in den Pflegegraden 1-5 jeweils 125,-€ Entlastungsbetrag zu.

Pflegetagegeldversicherung vs. Pflegerentenversicherung

Pflegetagegeld Versicherung

  • Festlegung eines Tagessatzes pro Pflegestufe
  • reiner Risikotarif
  • flexibel, oft geschlossenen Gesundheitsfragen
  • meist günstiger als Pflegerentenversicherung
  • Leistungen auch für Laienpflege (Pflege durch Angehörige)
  • Begutachtung durch MDK (gesetzlich Versicherte) oder Medic proof (privat versicherte)
  • normalerweise keine alternative Begutachtung (ADL)
  • Anbieter: Krankenversicherungen

Pflegerenten Versicherung

  • Festlegung einer Pflegerente pro Pflegestufe
  • flexibel, häufig offene Gesundheitsfragen (Nachteil)
  • Einmalzahlungen möglich
  • Kombination von Pflege und Kapitalaufbau (aktive Rückkaufswerte vorhanden)
  • oft alternative Begutachtung (ADL) möglich
  • meist teuer als Pflegetageldversicherung
  • Leistungen auch für Laienpflege (Pflege durch Angehörige)
  • Anbieter: Lebensversicherungen

Unser Pflegevergleichsrechner ermöglicht einen bequemen und schnellen Vergleich verschiedener Angebote. Dort finden Sie nahezu alle Versicherungsgesellschaften, Tarifkombinationen sowie die dazugehörigen Gesundheitsfragen.